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Begleitung im Leben

Sich zuhause fühlen

Selbstwirksamkeit
erfahren

Gemeinsam
statt einsam

Lebendig sein

Unser Menschenbild

Der Einrichtung liegt das Menschenbild des Anthroposophen Rudolf Steiner zugrunde.

 

„Nicht etwas, was sich bloß mit logischen Gründen erhärten lässt, soll die Anthroposophie sein, sondern etwas, was die Menschen geistig und auch körperlich gesund macht.“

(Rudolf Steiner, 1906, GA 55, S. 117)

 

Ausgehend davon, dass es normal ist, verschieden zu sein, legt dieses Menschenbild die menschliche Beziehungsebene und –qualität fest. Dabei bestimmt die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen in wechselseitiger Akzeptanz für uns die zwischenmenschlichen Kommunikations- und Handlungsprozesse.

Wir sehen den Menschen ganzheitlich als individuelle Persönlichkeit, unabhängig von seinen intellektuellen Fähigkeiten, seiner Hilfebedürftigkeit und seiner seelischen Entwicklung. Selbst wenn der Mensch durch Krankheit oder Beeinträchtigung eingeschränkt ist, verfügt er über subjektive Freiheit. Der Gebrauch dieser Freiheit macht sein Menschsein aus. Damit stehen niemandem Urteile über den Wert und die Würde menschlichen Lebens zu. Als soziales Wesen ist der Mensch jedoch auf die Hilfe und den Schutz der menschlichen Gemeinschaft angewiesen. Aus diesem Menschenbild leiten sich die Zielvorstellungen unserer Arbeit ab. Wir gehen von einem integrierenden Menschenbild aus bei dem der Mensch uns seine Gemeinsamkeit mit anderen Menschen im Vordergrund der Betrachtung stehen. Dabei beschreiben wir jeden Menschen mit Beeinträchtigung ganz individuell anhand seines spezifischen Förderbedarfs, ohne die Persönlichkeit des Einzelnen, ihn missachtenden Generalisierungen zu unterwerfen.

(vgl. Konzeption des Unternehmens)

Wie es mir gefällt

Freudig, frech
und frei

Ich und wir

Mitten im Leben,
statt nur dabei

Leben mit Assistenz

In unserem Wohnheim und somit in der Assistenz unserer Bewohnenden arbeiten viele Kräfte mit Ausbildung in pädagogischen, therapeutischen oder pflegerischen Grundberufen. Unterstützt werden diese durch Mitarbeitende, welche durch einen Quereinstieg in unsere Arbeit gelangt sind und diese durch Vorerfahrungen aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern bereichern. Zum größten Teil absolvieren diese nach dem Eintritt in die Arbeit unseres Wohnheims eine sonderpädagogische Zusatzausbildung im Rahmen von ca. 18 Monaten. Durch solche und andere Möglichkeiten der Fortbildungen sind wir bemüht, unseren Menschen ein möglichst hohes Maß an Fachlichkeit zukommen zu lassen und uns selbst an die immer wieder aufkommenden Veränderungen von Pädagogik anzupassen.

Als Fachkräfte gelten nach § 5 NuWGPersVO dabei Personen einer mindestens dreijährigen, fachlichen Ausbildung in folgenden Bereichen:

â–º Studium der Sozialpädagogik
â–º Studium der Sozialarbeit
â–º Studium der Psychologie
â–º Arbeitserziehung
â–º Erziehung

â–º Pädagogik
â–º Heilerziehungspflege
â–º Logopädie

â–º Heilpädagogik
â–º Gesundheits-und Krankenpflege
â–º Kunsttherapie
â–º Ergotherapie
â–º Altenpflege
â–º Physiotherapie
â–º Musiktherapie

So, wie ich
es benötige

Grenzen unserer Arbeit

Entsprechend unserer Konzeption sowie Leistungsvereinbarung findet sich die Grenze hierfür vor allem an zwei Punkten. Auch wenn grundsätzlich Menschen mit psychotherapeutischen und pflegerischen Ausbildungen als Fachkräfte in unserer Arbeit gelten, sind diese Bereiche nicht unsere Kernkompetenz. Geringeren Bedarfen in diesen Bereichen können wir durch tolle Kooperationen mit Pflegediensten und therapeutischen Einrichtungen gerecht werden. Jedoch müssen wir sagen, dass Menschen mit schwerwiegenden seelischen Beeinträchtigungen oder hohen pflegerischen Bedarfen, trotz aller Bemühungen, in anderen Einrichtungen besser unterstützt werden können. Wir helfen gern auf diesem Weg!

Meine Zukunft

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